Für das neue Sonderfach Orthopädie und Traumatologie wurde nach § 27, Absatz 4 ÄAO eine spezielle Übergangsbestimmung geschaffen.
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zur neuen Ausbildungsordnung und zum neuen Ärztegesetz:
Ausbildungsinhalte zum neuen Sonderfach „Orthopädie und Traumatologie“